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5 Dinge, die man vor Kontoschließung einer Kreditkarte bedenken sollte

Warum auch immer man beschließt, seinen Kreditkarten-Account zu kündigen, gilt es zur problemlosen Abwicklung, einige Richtlinien zu beachten. Dazu gehört die Überprüfung aktuell laufender Lastschriftaufträge und eine dementsprechende Umdisponierung. Man sollte sichergehen, dass vor Abgabe des Kündigungsschreibens alle offenen Zahlungen beglichen sind. Genauso muss das verbliebene Guthaben abgehoben oder umgebucht, sowie für erwartende eingehende Zahlungen Vorsorge getroffen werden.

Es wäre zum Beispiel unklug, mit der aktuellen Kreditkarte in einem Online Casino Geld einzuzahlen und gleichzeitig einen Kontowechsel vorzunehmen. Dadurch könnte es bei Gewinnauszahlungen zu Problemen kommen, da Ein- und Auszahlungen in der Regel über denselben Weg erfolgen. Die Zahlungsbedingungen oder der Kundendienst geben im Zweifelsfall detaillierte Auskunft.

Was ist zu tun, wenn man ein lukratives Angebot mit einem 10 Euro Bonus ohne Einzahlung Casino Startguthaben ins Auge gefasst hat? Auch hier sollte man die möglichen Auszahlungsoptionen für den Gewinnfall vorab klären. Falls bereits bei der Neuanmeldung diesbezügliche Angaben verlangt werden, ist es eventuell ratsam, auf eine andere Zahlungsmethode auszuweichen.

Laufzeit und Kündigungsfrist der aktuellen Kreditkarte klären

Zu den wichtigsten Aspekten beim Wechsel eines Bankinstituts gehört die Wahl des richtigen Zeitpunkts. Kreditkarten haben üblicherweise eine einjährige Laufzeit, für die eine Jahresgebühr im Voraus zu entrichten ist. Sofern keine rechtzeitige Kündigung eingereicht wird, verlängert sich die Laufzeit zum Jahresende automatisch um weitere zwölf Monate.

Gewöhnlich beläuft sich die einzuhaltende Kündigungsfrist auf drei Monate, wobei der genaue Stichtag dem Kleingedruckten im Bankvertrag zu entnehmen ist. Je nach Bankunternehmen werden Kündigungen üblicherweise entweder zum Quartals- oder Jahresende akzeptiert. Hat der Bankkunde den Stichtag verpasst, kann ein Versuch möglicherweise trotzdem klappen.

Mitunter zeigen sich Banken durchaus kompromissbereit, um unnötigen Problemen aus dem Weg zu gehen. Dann sollte man allerdings mit keiner kompletten Rückerstattung der bereits geleisteten Jahresgebühr rechnen. Wenn überhaupt erhält der Karteninhaber bestenfalls einen anteiligen Prozentsatz zurück.

Richtige Form der schriftlichen Kündigung beachten

Generell muss jeder Kreditkartenvertrag schriftlich beim herausgebenden Bankinstitut gekündigt werden. Dafür schickt der Karteninhaber sein Kündigungsschreiben am besten per Einschreiben an seine Bank. Um sich unnötige Verzögerungen oder Ärger zu ersparen, sollten alle Daten zu Kreditkarte und Inhaber detailliert in der Kündigung angegeben werden. Dazu nachfolgend ein kurzer Leitfaden als Richtlinie.

Auf korrekte Angaben achten:

  • Karteninhaber und Adresse
  • Bankinstitut mit genauer Anschrift
  • Kreditkartennummer und Gültigkeitsdauer
  • Widerruf aller erteilten Abbuchungsaufträge
  • Gewünschter Kündigungstermin mit Bitte um Bestätigung
  • Persönliche Unterschrift per Hand vornehmen

Um sich nicht lange Gedanken über die richtige Form zu machen, kann man ganz unkompliziert ein vorgefertigtes Formular im Internet raussuchen. Beispielsweise findet man bei Focus Online allgemeine Vorlagen, als auch direkt für verschiedene Kreditinstitute. Mit dem Absenden des Schreibens an die Bank ist die Kündigung gültig.

Ab sofort darf die Kreditkarte nicht mehr verwendet werden, andernfalls würden zusätzliche Kosten entstehen. Von daher ist es empfehlenswert, die Kreditkarte inklusive Magnetstreifen durchzuschneiden und dem Kündigungsschreiben beizulegen. Erst wenn die Kündigung des aktuellen Kreditkartenkontos ordnungsgemäß abgeschlossen ist, kann bei einer anderen Bank ein Kreditkartenvertrag beantragt werden.

Abschließende Zusammenfassung

Jeder Kreditkartenvertrag wird grundsätzlich mit einem Bankunternehmen als Kartenaussteller abgeschlossen und nicht bei Visa oder MasterCard direkt. Von den Kreditkartengesellschaften stammt lediglich die bereitgestellte Zahlungstechnologie. Das Kreditkartenkonto wird folgedessen ebenso beim Kartenherausgeber, also bei der eigenen Hausbank gekündigt.

Faktencheck vor Kontoauflösung:

  1. Begleichung offener Zahlungen
  2. Keine zu erwartenden eingehenden Zahlungen
  3. Komplette Leerung des Kontoguthabens
  4. Abklärung der Kündigungsfrist
  5. Stichtag für Abgabe der schriftlichen Kündigung

Natürlich möchte kaum jemand komplett auf eine Kreditkarte verzichten, sondern ist aus irgendwelchen Gründen mit seiner Bank unzufrieden und verspricht sich von einem anderen Vertragspartner persönliche Vorteile. Von einem voreiligen Wechsel ist jedoch generell abzuraten. Um einen abermaligen Kündigungsprozess zu vermeiden, empfehlen wir vor einem neuerlichen Vertragsabschluss eingehende Vergleiche anzustellen und alle Kriterien nach den eigenen Prioritäten genau abzuwägen.

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